Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: MMR 2013, 398
Zeitschrift: Multimedia und Recht (MMR),
Jahrgang: 2013, Seite: 398
Folgende Entscheidungen erbingen den Nachweis für die Fundstelle
MMR 2013, 398:
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom22.03.2013
- 11 W 8/13 -
Ehemann haftet nicht für Teilnahme seiner Ehefrau an einer Internettauschbörse
Nimmt die Ehefrau des Anschlussinhabers an einer Tauschbörse teil und begeht dabei eine Urheberrechtsverletzung, so haftet der Anschlussinhaber nur unter dem Gesichtspunkt der Überwachungspflichtverletzung. Ohne konkrete Anhaltspunkte für eine Urheberrechtsverletzung bestehen gegenüber der Ehefrau jedoch keine Kontrollpflichten. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschieden. Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom07.03.2013
- III ZR 231/12 -
BGH: Fristlose Kündigung des DSL-Anschlusses nach misslungener Rufnummermitnahme
Wirbt ein Telekommunikationsunternehmen mit dem Slogan "Wir erledigen dann alles Weitere für Sie", gewährleistet es damit unter anderem die Verwendbarkeit der bisherigen Rufnummer. Misslingt die Rufnummerübernahme, so ist der Kunde berechtigt, den DSL-Anschluss fristlos zu kündigen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle MMR 2013, 398 wird teils auch als „MMR 13, 398“, „MMR 2013, S. 398“ oder „MMR 13, S. 398“ zitiert.