Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: MMR 2014, 206
Zeitschrift: Multimedia und Recht (MMR),
Jahrgang: 2014, Seite: 206
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
MMR 2014, 206:
Amtsgericht Wolfratshausen, Urteil vom25.03.2013
- 2 Cs 11 Js 27699/12 -
Scherzhafte Ankündigung eines Amoklaufs kann wegen Störung des öffentlichen Friedens strafbar sein
Kündigt jemand über Facebook scherzhaft einen Amoklauf an, so kann dies grundsätzlich wegen Störung des öffentlichen Friedens nach § 126 StGB strafbar sein. Eine Strafbarkeit besteht jedoch dann nicht, wenn der Eintrag unter der Annahme erfolgte, er werde nur von den engsten Freunden gelesen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Wolfratshausen hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle MMR 2014, 206 wird teils auch als „MMR 14, 206“, „MMR 2014, S. 206“ oder „MMR 14, S. 206“ zitiert.