wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Mittwoch, 4. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: MMR 2015, 240

Zeitschrift: Multimedia und Recht (MMR),
Jahrgang: 2015, Seite: 240

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
MMR 2015, 240:

Bundesgerichtshof, Urteil vom09.10.2014
- III ZR 32/14 -

Mobil­funk­unter­nehmen darf kein Pfand für SIM-Karte berechnen

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Drillisch Telecom GmbH für die Zusendung der Rechnung per Post keine Gebühr von 1,50 Euro verlangen darf. Außerdem untersagte der Bundesgerichtshof dem Unternehmen, für die SIM-Karte ein Pfand von 29,65 Euro zu erheben. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle MMR 2015, 240 wird teils auch als „MMR 15, 240“, „MMR 2015, S. 240“ oder „MMR 15, S. 240“ zitiert.