Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: MMR 2017, 568
Zeitschrift: Multimedia und Recht (MMR),
Jahrgang: 2017, Seite: 568
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
MMR 2017, 568:
Amtsgericht Bocholt, Beschluss vom23.03.2017
- 3 Ds 540 Js 100/16 - 581/16 -
Kein strafbarer Besitz kinderpornografischer Bilder wegen Speicherung der Bilder im Cache
Sind kinderpornografische Bilder nur im Cache eines Computers gespeichert, so liegt darin regelmäßig kein nach § 184 b StGB strafbarer Besitz kinderpornografischer Schriften. Zudem kommt eine Strafbarkeit wegen des Besitzes jugendpornografischer Schriften gemäß § 184 c StGB nur in Betracht, wenn das jugendliche Alter der Person bekannt oder diese ganz offensichtlich nicht volljährig ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bocholt hervor. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle MMR 2017, 568 wird teils auch als „MMR 17, 568“, „MMR 2017, S. 568“ oder „MMR 17, S. 568“ zitiert.