Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJOZ 2014, 1494
Neue Juristische Online-Zeitschrift (NJOZ),
Jahrgang: 2014, Seite: 1494
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJOZ 2014, 1494:
Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom05.06.2013
- 7 U 11/12 -
Radfahren ohne Helm: Fahrradfahrer muss sich bei Unfall Mitverschulden anrechnen lassen
Kollidiert ein Radfahrer im öffentlichen Straßenverkehr mit einem anderen - sich verkehrswidrig verhaltenden - Verkehrsteilnehmer (Kfz; Radfahrer usw.) und erleidet er infolge des unfallbedingten Sturzes Kopfverletzungen, die ein Fahrradhelm verhindert oder gemindert hätte, muss er sich grundsätzlich ein Mitverschulden wegen Nichttragens eines Fahrradhelms anrechnen lassen. Dies entschied das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht und hat im konkreten Fall den Mitverschuldensanteil mit 20 % bemessen. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJOZ 2014, 1494 wird teils auch als „NJOZ 14, 1494“, „NJOZ 2014, S. 1494“ oder „NJOZ 14, S. 1494“ zitiert.