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Fundstelle: NJW-Spezial 2005, 341 (Michael Drasdo)
Zeitschrift: NJW-Spezial,
Jahrgang: 2005, Seite: 341, Entscheidungsbesprechung von Michael Drasdo
Bundesgerichtshof, Urteil vom06.04.2005
- XII ZR 225/03 -
Bemessungsgrundlage für Mietzinsminderung ist auch bei Geschäftsräumen die Bruttomiete
Die Bemessungsgrundlage für eine Minderung nach § 536 BGB ist die Bruttomiete (Mietzins einschließlich aller Nebenkosten). Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-Spezial 2005, 341 (Michael Drasdo) wird teils auch als „NJW-Spezial 05, 341“, „NJW-Spezial 2005, S. 341“ oder „NJW-Spezial 05, S. 341“ zitiert.