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Mittwoch, 4. Dezember 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NJW-Spezial 2010, 216 (Klaus Leipold und Stephan Beukelmann)

Zeitschrift: NJW-Spezial,
Jahrgang: 2010, Seite: 216, Entscheidungsbesprechung von Klaus Leipold und Stephan Beukelmann

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-Spezial 2010, 216 (Klaus Leipold und Stephan Beukelmann):

Bundesgerichtshof, Beschluss vom27.01.2010
- 5 StR 488/09 -

Ausdruck eines manipulierten als Datei gespeicherten Schriftstücks sowie Telefax stellen keine Urkunden im Sinne des § 267 StGB dar

Der Ausdruck eines manipulierten als Datei gespeicherten Schriftstücks stellt ebenso wenig eine Urkunde dar, wie ein Telefax. Daher kommt keine Strafbarkeit wegen Urkundenfälschung nach § 267 Abs. 1 StGB in Betracht. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle NJW-Spezial 2010, 216 (Klaus Leipold und Stephan Beukelmann) wird teils auch als „NJW-Spezial 10, 216“, „NJW-Spezial 2010, S. 216“ oder „NJW-Spezial 10, S. 216“ zitiert.