wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Mittwoch, 4. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NJW-Spezial 2012, 474 (Klaus Leipold und Stephan Beukelmann)

Zeitschrift: NJW-Spezial,
Jahrgang: 2012, Seite: 474, Entscheidungsbesprechung von Klaus Leipold und Stephan Beukelmann

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-Spezial 2012, 474 (Klaus Leipold und Stephan Beukelmann):

Landgericht Köln, Urteil vom07.05.2012
- 151 Ns 169/11 -

Religiöse Beschneidung erfüllt den Tatbestand der Körperverletzung und ist strafbar / Eltern eines nicht einwilligungs­fähigen Jungen sind nicht zur Einwilligung in Beschneidung berechtigt

Ärzte, die ohne medizinische Indikation allein aus religiösen Gründen einen nicht einwilligungs­fähigen Jungen beschneiden, machen sich wegen Körperverletzung strafbar. Dies gilt auch, wenn die Eltern des Jungen ihre Einwilligung für die Beschneidung erteilt haben. Das Landgericht Köln urteilte, dass Eltern nicht zu einer solchen Einwilligung berechtigt sein. Die körperliche Unversehrtheit überwiege die Grundrechte der Religionsfreiheit und des Erziehungsrechts. Es müsse abgewartet werden, ob sich das Kind später selbst für eine Beschneidung entscheide. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle NJW-Spezial 2012, 474 (Klaus Leipold und Stephan Beukelmann) wird teils auch als „NJW-Spezial 12, 474“, „NJW-Spezial 2012, S. 474“ oder „NJW-Spezial 12, S. 474“ zitiert.