Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-Spezial 2012, 641
Zeitschrift: NJW-Spezial,
Jahrgang: 2012, Seite: 641
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-Spezial 2012, 641:
Bundesgerichtshof, Urteil vom11.07.2012
- VIII ZR 138/11 -
Mietern kann auch bei Irrtum über Ursache für Mietmangel und Mietminderung fristlos wegen Mietrückstands gekündigt werden
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass einem Mieter auch dann fristlos wegen eines Mietrückstands gekündigt werden kann, wenn er die Miete aufgrund eines Irrtums über die Ursache eines Mangels nicht entrichtet. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-Spezial 2012, 641 wird teils auch als „NJW-Spezial 12, 641“, „NJW-Spezial 2012, S. 641“ oder „NJW-Spezial 12, S. 641“ zitiert.