Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-Spezial 2013, 26 (Klaus Leipold und Stephan Beukelmann)
Zeitschrift: NJW-Spezial,
Jahrgang: 2013, Seite: 26, Entscheidungsbesprechung von Klaus Leipold und Stephan Beukelmann
Bundesgerichtshof, Beschluss vom09.10.2012
- 4 StR 381/12 -
Nicht ernst gemeintes Anbieten eines Kindes für sexuelle Handlungen strafbar
Wer jemand anderes ein Kind für sexuelle Handlungen anbietet, macht sich selbst dann wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern gemäß § 176 Abs. 5 StGB strafbar, wenn er das Angebot nicht ernst meint. Es genügt, wenn das Angebot als ernst gemeint erscheint. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle NJW-Spezial 2013, 26 (Klaus Leipold und Stephan Beukelmann) wird teils auch als „NJW-Spezial 13, 26“, „NJW-Spezial 2013, S. 26“ oder „NJW-Spezial 13, S. 26“ zitiert.