Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-Spezial 2013, 321 (Michael Drasdo)
Zeitschrift: NJW-Spezial,
Jahrgang: 2013, Seite: 321, Entscheidungsbesprechung von Michael Drasdo
Bundesgerichtshof, Urteil vom06.02.2013
- VIII ZR 184/12 -
BGH: Mieter dürfen Fehler in der Betriebskostenabrechnung selbst korrigieren und Vorauszahlungen entsprechend dem Ergebnis anpassen
Weist eine Betriebskostenabrechnung Fehler auf, so ist der Mieter berechtigt den Fehler selbst zu korrigieren und die Vorauszahlungen entsprechend seines Abrechnungsergebnisses anzupassen. Zudem kann er die zu viel gezahlten Betriebskosten gegenüber der Miete aufrechnen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle NJW-Spezial 2013, 321 (Michael Drasdo) wird teils auch als „NJW-Spezial 13, 321“, „NJW-Spezial 2013, S. 321“ oder „NJW-Spezial 13, S. 321“ zitiert.