wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Mittwoch, 4. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NJW-Spezial 2013, 513 (Michael Drasdo)

Zeitschrift: NJW-Spezial,
Jahrgang: 2013, Seite: 513, Entscheidungsbesprechung von Michael Drasdo

Folgende Entscheidungen erbingen den Nachweis für die Fundstelle
NJW-Spezial 2013, 513 (Michael Drasdo):

Bundesgerichtshof, Urteil vom29.05.2013
- VIII ZR 285/12 -

Unwirksame Mietvertragsklausel zu Renovierungskosten: "Berechnungs­grundlage [für Renovierungskosten] ist der Kostenvoranschlag eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachgeschäfts"

Eine Klausel im Mietvertrag, wonach die Berechnungs­grundlage für Renovierungskosten der Kostenvoranschlag eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachgeschäfts ist, ist wegen unangemessener Benachteiligung der Mieter nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom05.06.2013
- VIII ZR 287/12 -

Trittschallschutz und Luftschallschutz einer Wohnung müssen den zur Zeit der Errichtung des Gebäudes geltenden DIN-Normen entsprechen

Der Bundesgerichtshof hatte sich mit der Frage zu befassen, welcher Maßstab anzulegen ist, um zu beurteilen, ob eine Mietwohnung in schall­schutz­technischer Hinsicht einen Mangel aufweist. Das Gericht entschied, dass bei Fehlen einer vertraglichen Abrede eine Mietwohnung in einem älteren Gebäude in schall­schutz­technischer Hinsicht keinen Mangel aufweist, sofern der Tritt- und der Luftschallschutz den zur Zeit der Errichtung des Gebäudes geltenden DIN-Normen entsprechen. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle NJW-Spezial 2013, 513 (Michael Drasdo) wird teils auch als „NJW-Spezial 13, 513“, „NJW-Spezial 2013, S. 513“ oder „NJW-Spezial 13, S. 513“ zitiert.