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Fundstelle: NJW-Spezial 2013, 642 (Michael Drasdo)
Zeitschrift: NJW-Spezial,
Jahrgang: 2013, Seite: 642, Entscheidungsbesprechung von Michael Drasdo
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom20.08.2013
- 12 U 41/13 -
Verbot des Betriebs einer "Dirnenpension" und Verbot der Überlassung von Wohnräumen an "Bardamen" sowie "Unzucht" treibenden Personen wegen Unbestimmtheit unzulässig
Das Verbot auf einem Grundstück eine "Dirnenpension" zu betreiben sowie das Verbot Wohnräume an "Bardamen" und "Unzucht" treibenden Personen zu überlassen, ist wegen Unbestimmtheit unzulässig. Ist ein solches Verbot im Grundbuch eingetragen, besteht ein Löschungsanspruch des Grundstückseigentümers. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-Spezial 2013, 642 (Michael Drasdo) wird teils auch als „NJW-Spezial 13, 642“, „NJW-Spezial 2013, S. 642“ oder „NJW-Spezial 13, S. 642“ zitiert.