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Fundstelle: NJW-Spezial 2013, 729 (Klaus Leipold und Stephan Beukelmann)
Zeitschrift: NJW-Spezial,
Jahrgang: 2013, Seite: 729, Entscheidungsbesprechung von Klaus Leipold und Stephan Beukelmann
Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom27.08.2013
- 2 Ss 349/13 -
Unberechtigte Nutzung eines Behindertenparkausweises begründet keine Strafbarkeit wegen Missbrauchs von Ausweispapieren
Wird ein Behindertenparkausweis unberechtigt genutzt, so liegt keine Strafbarkeit wegen Missbrauchs von Ausweispapieren (§ 281 StGB) vor. Denn dies würde eine Täuschung über die Inhaberschaft des Ausweises voraussetzen. Der unberechtigte Nutzer eines Behindertenparkausweises täuscht aber nur darüber, den Inhaber des Ausweises transportiert zu haben. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-Spezial 2013, 729 (Klaus Leipold und Stephan Beukelmann) wird teils auch als „NJW-Spezial 13, 729“, „NJW-Spezial 2013, S. 729“ oder „NJW-Spezial 13, S. 729“ zitiert.