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Fundstelle: NJW-Spezial 2013, 738 (Michael Drasdo)
Zeitschrift: NJW-Spezial,
Jahrgang: 2013, Seite: 738, Entscheidungsbesprechung von Michael Drasdo
Bundesgerichtshof, Urteil vom25.09.2013
- VIII ZR 280/12 -
Vermieter darf Mieterhöhung auch später geltend machen als in § 558 b BGB bestimmt
Der Bundesgerichtshof hatte sich mit den Auswirkungen einer zu einem späteren als dem in § 558 b BGB* bestimmten Zeitpunkt begehrten Mieterhöhung auf das Sonderkündigungsrecht des Mieters nach § 561 Abs. 1 BGB** zu befassen und entschied, dass der Vermieter nicht gehindert ist, eine Mieterhöhung erst mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt als dem sich aus § 558 a BGB ergebenden Zeitpunkt geltend zu machen. Die Rechte des Mieters im Hinblick auf das Sonderkündigungsrecht nach § 561 BGB, werden hierdurch nicht unzulässig beschnitten. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-Spezial 2013, 738 (Michael Drasdo) wird teils auch als „NJW-Spezial 13, 738“, „NJW-Spezial 2013, S. 738“ oder „NJW-Spezial 13, S. 738“ zitiert.