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Mittwoch, 4. Dezember 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NJW-Spezial 2014, 227 (Michael Drasdo)

Zeitschrift: NJW-Spezial,
Jahrgang: 2014, Seite: 227, Entscheidungsbesprechung von Michael Drasdo

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-Spezial 2014, 227 (Michael Drasdo):

Landgericht Darmstadt, Beschluss vom24.12.2013
- 25 T 138/13 -

Vermieter treffen nach Mietvertragsende Obhuts- und Auf­bewahrungs­pflichten hinsichtlich von Geschäftspost

Entdeckt der Vermieter nach Mietvertragsende noch Geschäftspost seines ehemaligen Mieters, so muss er diese aufbewahren und den Mieter von deren Vorhandensein benachrichtigen. Er darf die gefundene Geschäftspost nicht einfach in einen öffentlichen Briefkasten einwerfen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Darmstadt hervor. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle NJW-Spezial 2014, 227 (Michael Drasdo) wird teils auch als „NJW-Spezial 14, 227“, „NJW-Spezial 2014, S. 227“ oder „NJW-Spezial 14, S. 227“ zitiert.