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Fundstelle: NJW-Spezial 2014, 227 (Michael Drasdo)
Zeitschrift: NJW-Spezial,
Jahrgang: 2014, Seite: 227, Entscheidungsbesprechung von Michael Drasdo
Landgericht Darmstadt, Beschluss vom24.12.2013
- 25 T 138/13 -
Vermieter treffen nach Mietvertragsende Obhuts- und Aufbewahrungspflichten hinsichtlich von Geschäftspost
Entdeckt der Vermieter nach Mietvertragsende noch Geschäftspost seines ehemaligen Mieters, so muss er diese aufbewahren und den Mieter von deren Vorhandensein benachrichtigen. Er darf die gefundene Geschäftspost nicht einfach in einen öffentlichen Briefkasten einwerfen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Darmstadt hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-Spezial 2014, 227 (Michael Drasdo) wird teils auch als „NJW-Spezial 14, 227“, „NJW-Spezial 2014, S. 227“ oder „NJW-Spezial 14, S. 227“ zitiert.