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Fundstelle: NJW-Spezial 2014, 267 (Rainer Heß und Michael Burmann)
Zeitschrift: NJW-Spezial,
Jahrgang: 2014, Seite: 267, Entscheidungsbesprechung von Rainer Heß und Michael Burmann
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom04.02.2014
- 9 U 149/13 -
Unfall beim Überholen: Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit beim Überholvorgang führt nicht automatisch zu Mitschuld an einem Verkehrsunfall
Ein Verkehrsteilnehmer, der unter Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit überholt, muss sich im Falle eines Unfalls nur dann einen Verstoß gegen ein so genanntes "faktisches Überholverbot" vorhalten lassen, wenn sich der Unfall beim Einhalten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nicht ereignet hätte. Außerdem schützt ein "faktisches Überholverbot" nur die von einem gesetzlichen Überholverbot geschützten Verkehrsteilnehmer und nicht auch den von einer Parkplatzausfahrt in die Straße einbiegenden Verkehrsteilnehmer. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-Spezial 2014, 267 (Rainer Heß und Michael Burmann) wird teils auch als „NJW-Spezial 14, 267“, „NJW-Spezial 2014, S. 267“ oder „NJW-Spezial 14, S. 267“ zitiert.