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Fundstelle: NJW-Spezial 2014, 344 (Klaus Leipold und Stephan Beukelmann)
Zeitschrift: NJW-Spezial,
Jahrgang: 2014, Seite: 344, Entscheidungsbesprechung von Klaus Leipold und Stephan Beukelmann
Bundesgerichtshof, Urteil vom11.02.2014
- 1 StR 485/13 -
Anfassen des Genitals eines minderjährigen Jungens: Strafbarkeit wegen Besitzes kinderpornografischer Schriften aufgrund realitätsbezogener Darstellung sexueller Handlungen an Kindern
Die Strafbarkeit wegen des Besitzes kinderpornografischer Schriften (§ 184 b StGB) setzt nicht voraus, dass die sexuelle Handlung vergröbernd-reißerisch dargestellt wird. Es genügt vielmehr eine realitätsbezogene Darstellung einer sexuellen Handlung an einem Kind. Dies ist etwa dann der Fall, wenn ein Erwachsener das Genital eines minderjährigen Jungen anfasst. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-Spezial 2014, 344 (Klaus Leipold und Stephan Beukelmann) wird teils auch als „NJW-Spezial 14, 344“, „NJW-Spezial 2014, S. 344“ oder „NJW-Spezial 14, S. 344“ zitiert.