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Mittwoch, 4. Dezember 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NJW-Spezial 2014, 344 (Klaus Leipold und Stephan Beukelmann)

Zeitschrift: NJW-Spezial,
Jahrgang: 2014, Seite: 344, Entscheidungsbesprechung von Klaus Leipold und Stephan Beukelmann

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-Spezial 2014, 344 (Klaus Leipold und Stephan Beukelmann):

Bundesgerichtshof, Urteil vom11.02.2014
- 1 StR 485/13 -

Anfassen des Genitals eines minderjährigen Jungens: Strafbarkeit wegen Besitzes kinder­porno­grafischer Schriften aufgrund realitätsbezogener Darstellung sexueller Handlungen an Kindern

Die Strafbarkeit wegen des Besitzes kinder­porno­grafischer Schriften (§ 184 b StGB) setzt nicht voraus, dass die sexuelle Handlung vergröbernd-reißerisch dargestellt wird. Es genügt vielmehr eine realitätsbezogene Darstellung einer sexuellen Handlung an einem Kind. Dies ist etwa dann der Fall, wenn ein Erwachsener das Genital eines minderjährigen Jungen anfasst. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle NJW-Spezial 2014, 344 (Klaus Leipold und Stephan Beukelmann) wird teils auch als „NJW-Spezial 14, 344“, „NJW-Spezial 2014, S. 344“ oder „NJW-Spezial 14, S. 344“ zitiert.