Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-Spezial 2014, 391 (Wolfgang Roth)
Zeitschrift: NJW-Spezial,
Jahrgang: 2014, Seite: 391, Entscheidungsbesprechung von Wolfgang Roth
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-Spezial 2014, 391 (Wolfgang Roth):
Bundesgerichtshof, Urteil vom29.04.2014
- VI ZR 246/12 -
Anspruch auf Geldentschädigung wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts kann nicht vererbt werden
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass bei der Zuerkennung einer Geldentschädigung steht der Genugtuungsgedanke im Vordergrund. Da der Gesichtspunkt der Genugtuung regelmäßig an Bedeutung verliert, wenn die Verletzung des Persönlichkeitsrechts zwar noch zu Lebzeiten des Geschädigten erfolgt ist, dieser aber verstirbt, bevor sein Entschädigungsanspruch erfüllt wird, besteht der Anspruch auf Geldentschädigung im Allgemeinen nicht über den Tod des Verletzten hinaus. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-Spezial 2014, 391 (Wolfgang Roth) wird teils auch als „NJW-Spezial 14, 391“, „NJW-Spezial 2014, S. 391“ oder „NJW-Spezial 14, S. 391“ zitiert.