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Fundstelle: NJW-Spezial 2014, 409 (Klaus Leipold und Stephan Beukelmann)
Zeitschrift: NJW-Spezial,
Jahrgang: 2014, Seite: 409, Entscheidungsbesprechung von Klaus Leipold und Stephan Beukelmann
Oberlandesgericht Braunschweig, Beschluss vom19.05.2014
- 1 Ss 18/14 -
Geldstrafe für Hartz-IV-Empfänger: Im Rahmen der Tagessatzhöhe bei Geldstrafen sind neben dem Regelbedarf auch die Leistungen für Unterkunft und Heizung zu berücksichtigen
Wird ein Hartz-IV-Empfänger zu einer Geldstrafe verurteilt, so ist bei der Berechnung der Tagessatzhöhe vom Regelbedarf zuzüglich der weiteren Leistungen, für Unterkunft und Heizung etwa, zu berücksichtigen. Es ist jedoch darauf zu achten, dass dem Leistungsempfänger ein Existenzminimum von 70 % des Regelbedarfs verbleibt. Dies hat das Oberlandesgericht Braunschweig entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-Spezial 2014, 409 (Klaus Leipold und Stephan Beukelmann) wird teils auch als „NJW-Spezial 14, 409“, „NJW-Spezial 2014, S. 409“ oder „NJW-Spezial 14, S. 409“ zitiert.