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Fundstelle: NJW-Spezial 2014, 526 (Stefan Weise und Tobias Hänsel)
Zeitschrift: NJW-Spezial,
Jahrgang: 2014, Seite: 526, Entscheidungsbesprechung von Stefan Weise und Tobias Hänsel
Oberlandesgericht Celle, Urteil vom03.04.2014
- 5 U 168/13 -
Bei Arbeiten aus reiner Gefälligkeit ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt
Nimmt ein Handwerker aus reiner Gefälligkeit eine Arbeit vor, so ist seine Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Handwerker über eine Haftpflichtversicherung verfügt. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-Spezial 2014, 526 (Stefan Weise und Tobias Hänsel) wird teils auch als „NJW-Spezial 14, 526“, „NJW-Spezial 2014, S. 526“ oder „NJW-Spezial 14, S. 526“ zitiert.