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Fundstelle: NJW-Spezial 2014, 553 (Rainer Heß und Michael Burmann)
Zeitschrift: NJW-Spezial,
Jahrgang: 2014, Seite: 553, Entscheidungsbesprechung von Rainer Heß und Michael Burmann
Bundesgerichtshof, Urteil vom24.07.2014
- III ZR 550/13 -
Beschädigung eines tiefergelegten PKW beim Überhangparken: Verkehrssicherungspflichtiger muss weder für gefahrloses Überhangparken sorgen noch vor dessen Gefahren warnen
Wird ein tiefergelegter PKW beim Überhangparken durch die erkennbare Parkplatzbegrenzung beschädigt, so steht dem PKW-Fahrer regelmäßig kein Schadenersatzanspruch zu. Denn der für den Parkplatz Verkehrssicherungspflichtige muss weder für ein gefahrloses Überhangparken sorgen noch vor dessen Gefahren warnen. Vielmehr muss der Autofahrer eine besondere Aufmerksamkeit walten lassen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-Spezial 2014, 553 (Rainer Heß und Michael Burmann) wird teils auch als „NJW-Spezial 14, 553“, „NJW-Spezial 2014, S. 553“ oder „NJW-Spezial 14, S. 553“ zitiert.