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Fundstelle: NJW-Spezial 2014, 579 (Michael Drasdo)
Zeitschrift: NJW-Spezial,
Jahrgang: 2014, Seite: 579, Entscheidungsbesprechung von Michael Drasdo
Bundesgerichtshof, Urteil vom04.06.2014
- VIII ZR 289/13 -
Fristlose Kündigung durch Vermieter im Anschluss an einen Streit mit dem Mieter unwirksam
Besichtigt ein Vermieter bei einer Wohnungsbegehung eigenmächtig weitere Räume als die verabredeten, verletzt er damit das Hausrecht des Mieters. Kommt der Vermieter darüber hinaus der Aufforderung des Mieters, die Wohnung zu verlassen, nicht nach, so dass der Mieter den Vermieter aus der Wohnung hinausträgt, stellt dies keine ungerechtfertigte Handlung dar, die eine Kündigung seitens des Vermieters rechtfertigt. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-Spezial 2014, 579 (Michael Drasdo) wird teils auch als „NJW-Spezial 14, 579“, „NJW-Spezial 2014, S. 579“ oder „NJW-Spezial 14, S. 579“ zitiert.