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Fundstelle: NJW-Spezial 2014, 88 (Klaus Leipold und Stephan Beukelmann)
Zeitschrift: NJW-Spezial,
Jahrgang: 2014, Seite: 88, Entscheidungsbesprechung von Klaus Leipold und Stephan Beukelmann
Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom04.12.2013
- 2 REV 72/13 (2) - 2 Ss 118/13 -
Beschmieren von S-Bahnwaggons mit großflächigem Graffiti kann gemeinschädliche Sachbeschädigung (§ 304 StGB) darstellen
Wer einen S-Bahnwaggon durch ein großflächiges Graffiti beschmiert und dadurch das Erscheinungsbild erheblich und langandauernd verändert, macht sich wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung nach § 304 Abs. 2 StGB strafbar. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-Spezial 2014, 88 (Klaus Leipold und Stephan Beukelmann) wird teils auch als „NJW-Spezial 14, 88“, „NJW-Spezial 2014, S. 88“ oder „NJW-Spezial 14, S. 88“ zitiert.