Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-Spezial 2016, 134
Zeitschrift: NJW-Spezial,
Jahrgang: 2016, Seite: 134
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-Spezial 2016, 134:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom16.12.2015
- XII ZB 405/13 -
BGH: Keine Namensänderung des Kindes bei bestehender Stiefelternehe
Nach § 1618 BGB ist es möglich, dass ein Kind den Familiennamen des Stiefvaters annimmt (sog. Einbenennung). Ist dies der Fall und ist die Stiefelternehe nicht geschieden, so ist eine Namensänderung des Kindes aufgrund nachträglicher Begründung der elterlichen Sorge durch die Kindseltern gemäß § 1617 b Abs. 1 BGB nicht möglich. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-Spezial 2016, 134 wird teils auch als „NJW-Spezial 16, 134“, „NJW-Spezial 2016, S. 134“ oder „NJW-Spezial 16, S. 134“ zitiert.