Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-Spezial 2016, 180
Zeitschrift: NJW-Spezial,
Jahrgang: 2016, Seite: 180
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-Spezial 2016, 180:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom09.12.2015
- 10 AZR 156/15 -
BAG: Dauernachtarbeit rechtfertigt grundsätzlich Anspruch auf Nachtarbeitszuschlag in Höhe von 30 % des Bruttostundenlohns
Ist ein Arbeitnehmer dauerhaft in der Nacht tätig und bestehen keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen, so steht ihm gemäß § 6 Abs. 5 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) grundsätzlich ein Anspruch auf Nachtarbeitszuschlag in Höhe von 30 % des Bruttostundenlohns oder auf Gewährung einer entsprechenden Anzahl freier Tage zu. Ein geringerer Zuschlag kann in Betracht kommen, wenn der Arbeitnehmer pro Nacht eine Ruhephase von 1 bis 1 ½ Stunden hat. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-Spezial 2016, 180 wird teils auch als „NJW-Spezial 16, 180“, „NJW-Spezial 2016, S. 180“ oder „NJW-Spezial 16, S. 180“ zitiert.