Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-Spezial 2016, 210
Zeitschrift: NJW-Spezial,
Jahrgang: 2016, Seite: 210
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-Spezial 2016, 210:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom22.10.2015
- 2 AZR 569/14 -
BAG: Beharrliche und unberechtigte Arbeitsverweigerung kann fristlose Kündigung nach sich ziehen
Verweigert ein Arbeitnehmer beharrlich und unberechtigt die Erbringung der Arbeitsleistung, so kann dies nach erfolgter Abmahnung die fristlose Kündigung nach sich ziehen. Ein Leistungsverweigerungsrecht gemäß § 275 Abs. 3 BGB steht dem Arbeitnehmer nur zu, wenn die Erbringung der Arbeitsleistung für ihn, etwa aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit oder einer Persönlichkeitsverletzung durch den Arbeitgeber, unzumutbar ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-Spezial 2016, 210 wird teils auch als „NJW-Spezial 16, 210“, „NJW-Spezial 2016, S. 210“ oder „NJW-Spezial 16, S. 210“ zitiert.