Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-Spezial 2016, 339
Zeitschrift: NJW-Spezial,
Jahrgang: 2016, Seite: 339
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-Spezial 2016, 339:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom17.12.2015
- 8 AZR 421/14 -
BAG: Ablehnung eines transsexuellen Bewerbers kann Entschädigungsanspruch aufgrund Benachteiligung wegen "Geschlechts" oder "sexueller Identität" begründen
Wird ein transsexueller Bewerber aufgrund seiner Transsexualität und damit wegen seines "Geschlechts" oder "sexuellen Identität" abgelehnt, so kann dies einen Entschädigungsanspruch nach § 15 Abs. 2 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) begründen. Dies setzt gemäß § 22, § 7 Abs. 1 AGG unter anderem voraus, dass der Bewerber Indizien vorträgt und im Bestreitenfall beweist, die mit überwiegender Wahrscheinlichkeit darauf schließen lassen, er sei vom Arbeitgeber als transsexueller Mensch wahrgenommen und deshalb benachteiligt worden. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-Spezial 2016, 339 wird teils auch als „NJW-Spezial 16, 339“, „NJW-Spezial 2016, S. 339“ oder „NJW-Spezial 16, S. 339“ zitiert.