Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-Spezial 2016, 57
Zeitschrift: NJW-Spezial,
Jahrgang: 2016, Seite: 57
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-Spezial 2016, 57:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom05.08.2015
- 1 StR 328/15 -
BGH: Pflicht zum Herbeirufen eines Notarztes trotz bewusster Selbstgefährdung infolge Drogenkonsums
Wer eine Flasche mit Gammabutyrolacton (GBL) in der Wohnung frei zugänglich stehen lässt, muss dafür einstehen, dass niemand durch den Konsum der Droge stirbt. Unterlässt er es daher einen Notarzt herbeizurufen und stirbt dadurch eine Person an den Konsum von GBL, macht er sich wegen Totschlags durch Unterlassen gemäß §§ 212, 13 StGB strafbar. In diesem Zusammenhang spielt es keine Rolle, dass der Konsument von GBL sich bewusst selbstgefährdet. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-Spezial 2016, 57 wird teils auch als „NJW-Spezial 16, 57“, „NJW-Spezial 2016, S. 57“ oder „NJW-Spezial 16, S. 57“ zitiert.