Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-Spezial 2017, 290
Zeitschrift: NJW-Spezial,
Jahrgang: 2017, Seite: 290
Folgende Entscheidungen erbingen den Nachweis für die Fundstelle
NJW-Spezial 2017, 290:
Bundesgerichtshof, Urteil vom13.01.2017
- V ZR 96/16 -
Nachträglicher Einbau eines Aufzugs in Wohnungseigentumsanlage bedarf der Zustimmung aller Eigentümer
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein einzelner Wohnungseigentümer in dem gemeinschaftlichen Treppenhaus grundsätzlich nur dann einen Personenaufzug auf eigene Kosten einbauen darf, wenn alle übrigen Wohnungseigentümer ihre Zustimmung hierzu erteilen. Dies gilt auch dann, wenn der bauwillige Wohnungseigentümer aufgrund einer Gehbehinderung auf den Aufzug angewiesen ist, um seine Wohnung zu erreichen; die übrigen Wohnungseigentümer können allerdings verpflichtet sein, den Einbau eines Treppenlifts oder einer Rollstuhlrampe zu dulden. Zu der Frage, ob die Wohnungseigentümergemeinschaft selbst einen Aufzug einbauen kann, wenn die Wohnungseigentümer dies mit qualifizierter Mehrheit beschlossen haben, verhält sich die Entscheidung nicht. Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom25.01.2017
- VIII ZR 249/15 -
BGH zur den Voraussetzungen für Betriebskostennachforderungen des Vermieters einer Eigentumswohnung bei verspäteter WEG-Abrechnung
Der Bundesgerichtshof hatte sich mit der Frage zu befassen, ob der Vermieter einer Eigentumswohnung, auch noch nach Ablauf der Jahresfrist des § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB für die Abrechnung über die Betriebskosten eine Nachforderung geltend machen kann, wenn der WEG-Verwalter verspätet abgerechnet hat. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-Spezial 2017, 290 wird teils auch als „NJW-Spezial 17, 290“, „NJW-Spezial 2017, S. 290“ oder „NJW-Spezial 17, S. 290“ zitiert.