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Mittwoch, 4. Dezember 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NJW-Spezial 2017, 372

Zeitschrift: NJW-Spezial,
Jahrgang: 2017, Seite: 372

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-Spezial 2017, 372:

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom23.03.2017
- 6 AZR 705/15 -

Abgekürzte Kündigungsfrist während der Probezeit nur bei eindeutiger Formulierung in Vertrag zulässig

Sieht der Arbeitsvertrag eine Probezeit von längstens sechs Monaten vor, kann das Arbeitsverhältnis gemäß § 622 Abs. 3 BGB ohne weitere Vereinbarung von beiden Seiten mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Ist jedoch in einem vom Arbeitgeber vorformulierten Arbeitsvertrag in einer weiteren Klausel eine längere Kündigungsfrist festgelegt, ohne unmissverständlich deutlich zu machen, dass diese längere Frist erst nach dem Ende der Probezeit gelten soll, ist dies vom Arbeitnehmer regelmäßig dahin zu verstehen, dass der Arbeitgeber schon während der Probezeit nur mit der vereinbarten längeren Frist kündigen kann. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundes­arbeits­gerichts hervor. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle NJW-Spezial 2017, 372 wird teils auch als „NJW-Spezial 17, 372“, „NJW-Spezial 2017, S. 372“ oder „NJW-Spezial 17, S. 372“ zitiert.