Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-Spezial 2017, 422
Zeitschrift: NJW-Spezial,
Jahrgang: 2017, Seite: 422
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-Spezial 2017, 422:
Bundesfinanzhof, Urteil vom14.12.2016
- VI R 49/15 -
BFH: Scheidungsfolgekosten nicht als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzbar
Scheidungsfolgekosten, wie Anwalts- und Gerichtskosten wegen Streitigkeiten über den Kindesunterhalt, den nachehelichen Unterhalt des geschiedenen Ehegatten sowie das Aufenthaltsbestimmungs- und Besuchsrecht für das gemeinsame Kind, sind nicht als außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) absetzbar. Denn diese Verfahren entstehen nicht zwangsläufig. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-Spezial 2017, 422 wird teils auch als „NJW-Spezial 17, 422“, „NJW-Spezial 2017, S. 422“ oder „NJW-Spezial 17, S. 422“ zitiert.