Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-Spezial 2017, 43
Zeitschrift: NJW-Spezial,
Jahrgang: 2017, Seite: 43
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-Spezial 2017, 43:
Oberlandesgericht München, Urteil vom16.09.2016
- 10 U 750/13 -
Fußgänger darf Vorrecht auf Zebrastreifen nicht erzwingen oder achtlos auf Zebrastreifen treten
Ein Fußgänger darf sein Vorrecht auf einen Zebrastreifen nicht erzwingen oder achtlos auf den Fußgängerüberweg treten. Andernfalls verstößt er gegen das Rücksichtnahmegebot aus § 1 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Im Falle eines Verkehrsunfalls kann der Verstoß ein Mitverschulden von 25 % begründen. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-Spezial 2017, 43 wird teils auch als „NJW-Spezial 17, 43“, „NJW-Spezial 2017, S. 43“ oder „NJW-Spezial 17, S. 43“ zitiert.