Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-Spezial 2018, 282
Zeitschrift: NJW-Spezial,
Jahrgang: 2018, Seite: 282
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-Spezial 2018, 282:
Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom08.03.2018
- 1 Ws 114/17 -
Trotz Zeugnisverweigerungsrecht der Ehefrau können ihre Angaben vor einem Familiengericht im Strafprozess verwertet werden
Macht eine Ehefrau in einem Strafprozess gegen ihren Ehemann von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 2 der Strafprozessordnung (StPO) gebrauch, so können ihre Angaben vor einem Familiengericht zwecks Erwirkung von Schutzanordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz verwendet werden. Das Beweisverwertungsverbot aus § 252 StPO greift nicht. Dies hat das Oberlandesgericht Hamburg entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-Spezial 2018, 282 wird teils auch als „NJW-Spezial 18, 282“, „NJW-Spezial 2018, S. 282“ oder „NJW-Spezial 18, S. 282“ zitiert.