Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-Spezial 2018, 377
Zeitschrift: NJW-Spezial,
Jahrgang: 2018, Seite: 377
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-Spezial 2018, 377:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom06.02.2018
- 2 StR 163/17 -
BGH: Unterlassene Belehrung über Möglichkeit der Pflichtverteidigerbestellung begründet kein Beweisverwertungsverbot
Die unterlassene Belehrung über die Möglichkeit der Bestellung eines Pflichtverteidigers gemäß § 136 Abs. 1 Satz 5 der Strafprozessordnung (StPO) führt nicht zu einem Beweisverwertungsverbot. Denn darin liegt kein gravierender Verfahrensverstoß, wie etwa bei der unterlassenen Belehrung über die Möglichkeit einen Strafverteidiger zu kontaktieren (§ 136 Abs. 1 Satz 2 StPO). Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-Spezial 2018, 377 wird teils auch als „NJW-Spezial 18, 377“, „NJW-Spezial 2018, S. 377“ oder „NJW-Spezial 18, S. 377“ zitiert.