Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-Spezial 2018, 460
Zeitschrift: NJW-Spezial,
Jahrgang: 2018, Seite: 460
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-Spezial 2018, 460:
Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom16.05.2018
- 5 U 1321/17 -
Bauherr muss zur Geltendmachung von Schadensersatz wegen Baumängeln nicht Klärung der Verantwortlichkeit der Baufirma im Verhältnis zu Dritten abwarten
Hat eine Baufirma einen Dritten mit Arbeiten beauftragt und besteht nachher ein Baumangel, so muss der Bauherr vor Geltendmachung von Schadensersatz zwar erfolglos eine Frist zur Nachbesserung setzen. Er muss aber nicht den Ausgang des Prozesses der Baufirma gegen den beauftragten Dritten zur Klärung der Verantwortlichkeit abwarten. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-Spezial 2018, 460 wird teils auch als „NJW-Spezial 18, 460“, „NJW-Spezial 2018, S. 460“ oder „NJW-Spezial 18, S. 460“ zitiert.