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Oberlandesgericht Bremen, Urteil vom 25.11.2021
- 5 U 63/20 -
Unwirksame Einwilligung in Operation aufgrund fehlender Bedenkzeit zwischen Aufklärungsgespräch und Einwilligung
Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld
Die Einwilligung in eine Operation ist unwirksam, wenn der Patient nach dem Aufklärungsgespräch keine Bedenkzeit hatte (siehe: § 630 e Abs. 2 Nr. 2 BGB). In diesem Fall kann ein Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld bestehen. Dies hat das Oberlandesgericht Bremen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 2013 wurde bei einem Mann eine operative Begradigung der Nasenscheidewand und eine Nasennebenhöhlenoperation in einer Klinik in Bremen durchgeführt. Dabei kam es zu Komplikationen, mit der Folge, dass der Patient schließlich in den Pfleggrad 2 eingestuft wurde und einen GdB von 90 hat. Er klagte daher gegen die Betreiberin der Klinik auf Zahlung von Schmerzensgeld. Neben Aufklärungs- und Behandlungsfehler rügte der Patient, dass seine
Rechtswidrige Operation wegen unwirksamer Einwilligung
Das Oberlandesgericht Bremen entschied zu Gunsten des Klägers. Ihm stehe dem Grunde nach ein Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld zu. Zwar liege weder ein Aufklärungs- noch ein Behandlungsfehler vor, jedoch sei die
Unwirksamkeit der Einwilligung aufgrund fehlender Bedenkzeit
Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.09.2022
Quelle: Oberlandesgericht Bremen, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Bremen, Urteil vom 02.12.2020
[Aktenzeichen: 1 O 1708/17]
Jahrgang: 2022, Seite: 368 MDR 2022, 368
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Dokument-Nr. 32174
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