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Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 16.01.2019
- 5 U 29/17 -
Einwilligung des Patienten bei Vorverlegung einer Operation muss überprüft werden
Klinik kann im Einzelfall zur Überprüfung des Fortbestands einer Einwilligung verpflichtet sein
Eine Klinik kann verpflichtet sein, sich zu vergewissern, ob die in einer schwierigen Situation gegebene Einwilligung des Patienten in eine Operation nach wie vor dem freien Willen entspricht. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die 57-jährige Klägerin aus dem Kölner Umland hatte sich den Oberschenkelhals gebrochen und war nachts in die
Einwilligung der Patientin im konkreten Einzelfall unwirksam
Anders als das Landgericht, das die Klage abgewiesen hatte, sprach das Oberlandesgericht Köln der Klägerin einen Betrag von 10.000 Euro wegen aus der
Patientin konnte aufgrund kurzer Überlegungszeit keine wohlüberlegte Entscheidung treffen
Die Übung des Krankenhauses, den Patienten unmittelbar im Anschluss an die Aufklärung zur Unterschrift unter die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.03.2019
Quelle: Oberlandesgericht Köln/ra-online (pm)
- "Neulandmethode": Operation mit neuer, noch nicht allgemein eingeführter Methode erfordert besondere Aufklärung
(Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 23.01.2018
[Aktenzeichen: 26 U 76/17]) - Arzt muss bei relativer Indikation für Operation über Alternativen für konservative Behandlung aufklären
(Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 15.12.2017
[Aktenzeichen: 26 U 3/14]) - Unwirksame Einwilligung in Operation aufgrund fehlender Bedenkzeit zwischen Aufklärungsgespräch und Einwilligung
(Oberlandesgericht Bremen, Urteil vom 25.11.2021
[Aktenzeichen: 5 U 63/20])
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Dokument-Nr. 27153
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