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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Rechtsgebiet „Patientenrecht“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Bremen, Urteil vom 25.11.2021
- 5 U 63/20 -
Unwirksame Einwilligung in Operation aufgrund fehlender Bedenkzeit zwischen Aufklärungsgespräch und Einwilligung
Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld
Die Einwilligung in eine Operation ist unwirksam, wenn der Patient nach dem Aufklärungsgespräch keine Bedenkzeit hatte (siehe: § 630 e Abs. 2 Nr. 2 BGB). In diesem Fall kann ein Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld bestehen. Dies hat das Oberlandesgericht Bremen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 2013 wurde bei einem Mann eine operative Begradigung der Nasenscheidewand und eine Nasennebenhöhlenoperation in einer Klinik in Bremen durchgeführt. Dabei kam es zu Komplikationen, mit der Folge, dass der Patient schließlich in den Pfleggrad 2 eingestuft wurde und einen GdB von 90 hat. Er klagte daher gegen die Betreiberin der Klinik auf Zahlung von Schmerzensgeld. Neben Aufklärungs- und Behandlungsfehler rügte der Patient, dass seine Einwilligung in die Operation unwirksam sei, da er diese kurz nach dem Aufklärungsgespräch unterzeichnet habe und ihm somit keine Bedenkzeit eingeräumt worden... Lesen Sie mehr
Landgericht Frankenthal (Pfalz), Urteil vom 30.05.2022
- 4 O 147/21 -
Ärztliches Aufklärungsgespräch erst kurz vor OP kommt zu spät
Anspruch auf Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 €
Die Einwilligung eines Patienten in einen ärztlichen Eingriff ist nur dann wirksam, wenn der Arzt zuvor verständlich und ausführlich über die Risiken der OP aufgeklärt hat. Die Aufklärung muss auch so frühzeitig sein, dass dem Patienten für die Entscheidung genügend Bedenkzeit verbleibt. Ein Aufklärungsgespräch erst am Tag der Operation oder sogar erst während der OP-Vorbereitung ist wegen des bestehenden Zeitdrucks grundsätzlich verspätet. Als Folge dessen ist die durchgeführte Operation rechtswidrig. Das Landgericht Frankenthal hat in einem solchen Fall einer Frau aus Baden-Württemberg jetzt ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 € zugesprochen.
Die Frau litt unter mehreren Augenbeschwerden, unter anderem starker Kurzsichtigkeit, erhöhtem Augeninnendruck und Trübung einer Linse. In einer Augenarztpraxis in der Metropolregion Rhein-Neckar wurde ihr deshalb bei einem Auge eine Linse mit mehreren Sehstärken eingesetzt. Kurze Zeit nach der OP kam es zu einer wesentlichen Verschlechterung der Sehfähigkeit auf nur noch 25 %. Die... Lesen Sie mehr
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