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Landgericht Frankenthal (Pfalz), Urteil vom 30.05.2022
- 4 O 147/21 -
Ärztliches Aufklärungsgespräch erst kurz vor OP kommt zu spät
Anspruch auf Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 €
Die Einwilligung eines Patienten in einen ärztlichen Eingriff ist nur dann wirksam, wenn der Arzt zuvor verständlich und ausführlich über die Risiken der OP aufgeklärt hat. Die Aufklärung muss auch so frühzeitig sein, dass dem Patienten für die Entscheidung genügend Bedenkzeit verbleibt. Ein Aufklärungsgespräch erst am Tag der Operation oder sogar erst während der OP-Vorbereitung ist wegen des bestehenden Zeitdrucks grundsätzlich verspätet. Als Folge dessen ist die durchgeführte Operation rechtswidrig. Das Landgericht Frankenthal hat in einem solchen Fall einer Frau aus Baden-Württemberg jetzt ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 € zugesprochen.
Die Frau litt unter mehreren Augenbeschwerden, unter anderem starker Kurzsichtigkeit, erhöhtem Augeninnendruck und Trübung einer Linse. In einer Augenarztpraxis in der Metropolregion Rhein-Neckar wurde ihr deshalb bei einem Auge eine Linse mit mehreren Sehstärken eingesetzt. Kurze Zeit nach der OP kam es zu einer wesentlichen Verschlechterung der Sehfähigkeit auf nur noch 25 %. Die Patientin gab dem operierenden Arzt hierfür die Schuld; ihm seien Fehler bei der Behandlung unterlaufen. Außerdem habe er sie nicht ausreichend über die Risiken der
Eingriff wegen fehlender wirksamer Einwilligung rechtswidrig
Die Klage hatte Erfolg. Zwar konnte durch einen Sachverständigen nicht feststellen, dass die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.07.2022
Quelle: Landesgericht Frankenthal, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32025
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