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Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 10.04.2018
- 14 U 147/17 -
Lkw-Fahrer muss beim Passieren von Reitern gegebenenfalls unter Ausnutzung des Randstreifens Seitenabstand von 1,50 m bis 2,00 m einhalten
Mithaftung des Reiters aufgrund bloßen Anhaltens des Pferds trotz erkennbarer Gefahrenlage
Will ein Lkw-Fahrer einen Reiter passieren, so muss er gegebenenfalls unter Ausnutzung des Randstreifens einen Seitenabstand von wenigstens 1,50 m bis 2,00 m einhalten. Tut er dies nicht und scheut das Pferd daraufhin, haftet er für etwaige Verletzungen des Pferds und dadurch bedingter Folgen. Den Reiter kann aber ein Mitverschulden treffen, wenn er trotz Erkennbarkeit der Gefahrenlage lediglich das Pferd anhält und sitzenbleibt. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2011 kam es gegen Mittag auf einer einspurigen Fahrbahn zu einer Begegnung zwischen einer Reiterin und dem Fahrer einer Sattelzugmaschine mit Auflieger. Nachdem die Reiterin den entgegenkommenden Lkw bemerkte, hielt sie das
Landgericht gibt Klage unter Beachtung einer hälftigen Haftungsquote statt
Das Landgericht Verden gab der Schadensersatzklage statt. Es nahm aber eine hälftige Haftungsquote vor. Dagegen richtete sich die Berufung der Klägerin. Ihrer Meinung nach haften die Beklagten vollständig.
Oberlandesgericht bejaht ebenfalls hälftige Haftungsquote
Das Oberlandesgericht Celle bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Berufung der Klägerin zurück. Ihr stehe unter Beachtung einer hälftigen Haftungsquote der geltend gemachte Schadensersatzanspruch zu.
Unzureichender Seitenabstand beim Passieren der Reiterin
Die Beklagten haben für den Unfall nicht nur aufgrund der Betriebsgefahr des Lkw gehaftet, so das Oberlandesgericht, sondern auch aufgrund eines schuldhaften Verstoßes des Lkw-Fahrers gegen das Seitenabstandsgebot aus § 1 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung. Wer
Erlaubnis zur Nutzung des Randstreifens
Der Lkw-Fahrer hätte nach Auffassung des Oberlandesgerichts den notwendigen
Mitverschulden der Reiterin aufgrund bloßen Anhaltens des Pferds trotz erkennbarer Gefahrenlage
Der Reiterin sei nach Ansicht des Oberlandesgerichts ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.05.2018
Quelle: Oberlandesgericht Celle, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Verden, Urteil vom 07.09.2017
[Aktenzeichen: 5 O 282/14]
Jahrgang: 2018, Seite: 297 NJW-Spezial 2018, 297
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Dokument-Nr. 25926
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