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Oberlandesgericht Dresden, Beschluss vom 11.02.2015
- 25 Ss 39/15 -
Vorhandener Wegweiser spricht nicht für anschließende Geschwindigkeitsbegrenzung
Keine fahrlässige Geschwindigkeitsüberschreitung aufgrund übersehener Beschilderung zur Geschwindigkeitsbegrenzung
Einem Autofahrer kann keine fahrlässige Geschwindigkeitsüberschreitung zum Vorwurf gemacht werden, wenn er zwar das Verkehrsschild zur Geschwindigkeitsbegrenzung aufgrund eines Überholvorgangs übersehen hat, jedoch zuvor einen Wegweiser bemerkt hat. Ein Wegweiser spricht nicht für eine anschließende Geschwindigkeitsbegrenzung. Dies hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Amtsgericht verurteilte einen Autofahrer wegen einer fahrlässigen Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße von 150 EUR. Die Höchstgeschwindigkeit war auf 70 km/h beschränkt gewesen. Der Autofahrer führte zur Verteidigung an, dass er das Verkehrsschild zur
Keine fahrlässige Geschwindigkeitsüberschreitung
Das Oberlandesgericht Dresden entschied, dass der Autofahrer nicht wegen einer fahrlässigen
Wegweiser lässt nicht Schluss auf anschließende Geschwindigkeitsbegrenzung zu
Soweit das Amtsgericht annahm, dass dem Autofahrer aufgrund des Wegweisers habe aufdrängen müssen, dass vor dem Kreuzungsbereich eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.06.2017
Quelle: Oberlandesgericht Dresden, ra-online (zt/zfs 2015, 651/rb)
Jahrgang: 2015, Seite: 651 zfs 2015, 651
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Dokument-Nr. 24470
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