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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 09.04.2019
- 3 RVs 10/19 -
Drohung mit Veröffentlichung von "Nacktbildern" ist Versuch der sexuellen Nötigung
OLG Hamm zum Versuchsbeginn bei einer sexuellen Nötigung
Wird einer Geschädigten damit gedroht, von ihr an den Täter übersandte "Nacktbilder" bei Facebook zu veröffentlichen bzw. diese auszudrucken und in ihrer Schule aufzuhängen, um sie zur Vornahme der von dem Täter gewünschten sexuellen Handlungen zu veranlassen, hat der Täter zur Begehung einer sexuellen Nötigung im Sinne des § 177 Abs. 2 Nr. 5 StGB unmittelbar angesetzt und damit das Versuchsstadium der Tat erreicht. Ausgehend von dieser Rechtslage hat das Oberlandesgericht Hamm ein von der Staatsanwaltschaft mit der Revision angefochtenes Berufungsurteil des Landgerichts Bielefeld aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Bielefeld zurückverwiesen.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach den zuvor getroffenen Feststellungen des Landgerichts hatte der heute 30 Jahre alte Angeklagte aus Bünde einer jetzt 19-jährigen Schülerin gedroht, die von ihr an ihn übersandten "Nacktbilder" bei
Angeklagter setzt Schülerin mit "Nacktfotos" unter Druck
Bereits zuvor - als die Schülerin circa 16 Jahre alt war - hatte sich zwischen ihnen ein reger Schreibkontakt auf WhatsApp entwickelt. Die Zeugin verliebte sich in den Angeklagten. Etwa Anfang Juni 2017 tauschten sie auf Initiative des Angeklagten über WhatsApp Nacktfotos aus. Als die Nacktfotos verschickt wurden, kam es bereits zu ersten sexuellen Anspielungen seitens des Angeklagten, der sich von der Schülerin sexuell befriedigen lassen wollte. Ihre ablehnende Haltung wollte er durch die
AG verurteilt Angeklagten zu Freiheitsstrafe - LG spricht Angeklagten frei
Das Amtsgericht Herford verurteilte den Angeklagten wegen
Für den Versuchsbeginn maßgebliche Schwelle vom Täter durch Drohung mit Veröffentlichung von "Nacktbildern" überschritten
Das Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft war erfolgreich. Das Oberlandesgerichts Hamm hob das angefochtene Berufungsurteil mit den zugehörigen Feststellungen auf und wies die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Bielefeld zurück. Der Angeklagte sei zu Unrecht freigesprochen worden, so das Gericht. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs habe ein Täter die für den Versuchsbeginn maßgebliche Schwelle regelmäßig überschritten, wenn er bereits ein Merkmal des gesetzlichen Tatbestands verwirklicht habe. Durch seine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.04.2019
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online (pm/kg)
- Amtsgericht Herford, Urteil vom 06.03.2018
[Aktenzeichen: 3 Ls 100/17] - Landgericht Bielefeld, Urteil vom 03.09.2018
[Aktenzeichen: 011 Ns 41/18]
- BGH: Erzwungener Zungenkuss kann strafbare sexuelle Nötigung darstellen
(Bundesgerichtshof, Beschluss vom 04.04.2017
[Aktenzeichen: 3 StR 524/16]) - Sexuelle Nötigung durch Drohung des Täters mit Beendigung der Beziehung zum Tatopfer bei Weigerung der Durchführung sexueller Handlungen
(Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 17.01.2019
[Aktenzeichen: 2 Ws 341/18])
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Dokument-Nr. 27342
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