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Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 17.01.2019
- 2 Ws 341/18 -
Sexuelle Nötigung durch Drohung des Täters mit Beendigung der Beziehung zum Tatopfer bei Weigerung der Durchführung sexueller Handlungen
Strafbarkeit nach § 177 Abs. 2 Nr. 5 StGB
Lässt sich ein Tatopfer auf sexuelle Handlungen ein, weil der Täter mit der Beendigung der Beziehung droht, kann darin eine Strafbarkeit wegen sexueller Nötigung gemäß § 177 Abs. 2 Nr. 5 StGB liegen. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Frühjahr 2017 nahm ein Mann zu einem 17-jährigen Mädchen über Facebook Kontakt auf. Es entstand nachfolgend eine Art Internetbeziehung, welche für das noch unerfahrene Mädchen einen hohen Stellenwert einnahm. Der Mann brachte das Mädchen schließlich unter Androhung der
Landgericht lehnte Eröffnung des Hauptverfahrens ab
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Oberlandesgericht bejaht Vorliegen einer Drohung mit empfindlichem Übel
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.02.2020
Quelle: Oberlandesgericht Karlsruhe, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Waldshut-Tiengen, Beschluss vom 02.10.2018
- Drohung mit Veröffentlichung von "Nacktbildern" ist Versuch der sexuellen Nötigung
(Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 09.04.2019
[Aktenzeichen: 3 RVs 10/19]) - Sexuelle Nötigung durch Drohung des Täters mit Beendigung der Beziehung zum Tatopfer bei Weigerung der Durchführung sexueller Handlungen
(Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 17.01.2019
[Aktenzeichen: 2 Ws 341/18])
Jahrgang: 2019, Seite: 121 NJW-Spezial 2019, 121 | Neue Zeitschrift für Strafrecht (NStZ)
Jahrgang: 2019, Seite: 950 NStZ 2019, 950
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Dokument-Nr. 28445
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