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Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 11.08.2015
- 5 RVs 80/15 -
Schalke-Fan wegen Abbrennens von Pyrotechnik im Stadion zu Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt
Heraufbeschworene Gefahrenlage ist strafschärfend zu berücksichtigen
Das Oberlandesgericht Hamm hat ein vorbestraftes Mitglied der "Hugos" wegen begangener Straftaten im Zusammenhang mit dem Abbrennen von Pyrotechnik beim Spiel des FC Schalke 04 gegen Eintracht Frankfurt am 24. November 2012 zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monate verurteilt. Die Vollstreckung wird nicht zur Bewährung ausgesetzt.
Der heute 25 Jahre alte Angeklagte aus Gelsenkirchen gehört zu den führenden Mitgliedern der sogenannten Fan-Gruppierung "Hugos". Er ist bereits mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten, unter anderem wegen Körperverletzungsdelikten. Zuletzt erhielt er im Juni 2012, rechtskräftig seit Januar 2013, wegen Körperverletzung eine einjährige Jugendstrafe, deren Vollstreckung zur
OLG: Strafzumessung des Berufungsgerichts erfolgte rechtsfehlerfrei
Die insbesondere mit dem Ziel, eine Strafaussetzung zur
Positive Sozialprognose nicht ersichtlich
Da es bereits an der positiven Sozialprognose fehle, habe das Landgericht nicht prüfen müssen, ob die Verteidigung der Rechtsordnung die Vollstreckung der verhängten
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.09.2015
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
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[Aktenzeichen: 853 Ls 467 J 185511/14]) - OLG Karlsruhe bestätigt Verurteilung eines Fußballfans wegen Beleidigung aufgrund Verwendung eines Transparents mit der Aufschrift "A.C.A.B" im Fußballstadion
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Dokument-Nr. 21537
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