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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Bengalos“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 11.08.2015
- 5 RVs 80/15 -
Schalke-Fan wegen Abbrennens von Pyrotechnik im Stadion zu Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt
Heraufbeschworene Gefahrenlage ist strafschärfend zu berücksichtigen
Das Oberlandesgericht Hamm hat ein vorbestraftes Mitglied der "Hugos" wegen begangener Straftaten im Zusammenhang mit dem Abbrennen von Pyrotechnik beim Spiel des FC Schalke 04 gegen Eintracht Frankfurt am 24. November 2012 zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monate verurteilt. Die Vollstreckung wird nicht zur Bewährung ausgesetzt.
Der heute 25 Jahre alte Angeklagte aus Gelsenkirchen gehört zu den führenden Mitgliedern der sogenannten Fan-Gruppierung "Hugos". Er ist bereits mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten, unter anderem wegen Körperverletzungsdelikten. Zuletzt erhielt er im Juni 2012, rechtskräftig seit Januar 2013, wegen Körperverletzung eine einjährige Jugendstrafe, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Im November 2012 plante der Angeklagte eine Aktion beim Fußballspiel des FC Schalke 04 gegen Eintracht Frankfurt am 24. November 2012, mit der er gemeinsam mit weiteren Mitgliedern der "Hugos" in der Schalke-Arena darauf aufmerksam machen wollte,... Lesen Sie mehr
Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 29.05.2012
- 8 O 78/12 -
Fußballfans haften für von ihnen gezündete Bengalos
FC Bayern München unterliegt dennoch vor Gericht
Die FC Bayern München AG („FC Bayern München“) hat vor dem Landgericht Karlsruhe eine juristische Niederlage hinnehmen müssen. Der Club unterlag mit seiner Klage gegen einen seiner Anhänger auf Ersatz einer Geldbuße, die er wegen Bengalischer Feuer beim Auswärtsspiel gegen den FC Zürich im August letzten Jahres zahlen musste. Die Klage des FC Bayern München wurde abgewiesen, weil ihm der Nachweis nicht gelang, dass es der Beklagte war, der Bengalische Feuer gezündet hatte.
Im zugrunde liegenden Streitfall brannten Anhänger des FC Bayern München bei dem Spiel des FC Bayern gegen den FC Zürich am 23. August 2011zahlreiche Bengalische Feuer ab. Die Kontroll- und Disziplinarkammer der UEFA (Union of European Football Associations) bestrafte den FC Bayern München daraufhin mit einer Geldbuße von 15.000 Euro, die der Club akzeptierte und bezahlte.... Lesen Sie mehr
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