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Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 20.05.2014
- 1 (8) Ss 678/13- AK 15/14 -
OLG Karlsruhe bestätigt Verurteilung eines Fußballfans wegen Beleidigung aufgrund Verwendung eines Transparents mit der Aufschrift "A.C.A.B" im Fußballstadion
"A.C.A.B." - Abkürzung für die Worte "all cops are bastards" drückt Missachtung gegenüber Polizeibeamten aus
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat die Verurteilung eines Fußballfans, der vom Landgericht Karlsruhe wegen Beleidigung aufgrund der Verwendung eines Transparents mit der Aufschrift "A.C.A.B." verurteilt worden war, bestätigt, und die Revision des Fußballfans gegen das landgerichtliche Urteil verworfen. Die Verurteilung des Fußballfans wegen Beleidigung ist damit rechtskräftig.
Der Angeklagte des zugrunde liegenden Streitfalls hatte im Oktober 2010 anlässlich einer Zweitliga-Begegnung des Karlsruher SC gegen den Vfl Bochum im Fanblock des Karlsruher Wildparkstadions gemeinsam mit weiteren Personen ein im gesamten Stadion sichtbares großflächiges Banner mit der Aufschrift "A.C.A.B." - eine Abkürzung für die Worte "all cops are bastards" - hochgehalten, um den im Stadionbereich anwesenden Polizeibeamten seine Missachtung auszudrücken.
Landgericht hebt erstinstanzlichen Freispruch auf und verurteilt Fußballfan wegen Beleidigung
Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft hat das Landgericht Karlsruhe durch Urteil vom 25. September 2013 den erstinstanzlichen Freispruch aufgehoben, den Angeklagten der
OLG verwirft Berufung gegen landgerichtliches Urteil
Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe hat letztlich die Revision des Angeklagten gegen das Berufungsurteil des Landgerichts Karlsruhe vom 25. September 2013 verworfen. Damit ist die Verurteilung wegen
Hinweise auf den Gesetzestext:
§ 185 StGB Beleidigung
Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.06.2014
Quelle: Oberlandesgericht Karlsruhe/ra-online
- "All Cops Are Bastards"-Fall: "A.C.A.B."-Banner im Fußballstadion stellt keine strafbare Beleidigung dar
(Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 08.12.2011
[Aktenzeichen: 11 Ns 410 Js 5815/11]) - Verwendung eines Transparents bei einem Fußballspiel mit der Aufschrift "A.C.A.B." kann grundsätzlich als Beleidigung bestraft werden
(Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 19.07.2012
[Aktenzeichen: 1 (8) Ss 64/12- AK 40/12])
- Beleidigung eines Polizeibeamten durch Äußerung der Buchstabenfolge "A.C.A.B."
(Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 23.06.2008
[Aktenzeichen: 1 Ss 329/08]) - Keine strafbare Beleidigung wegen T-Shirt-Aufdruck "A.C.A.B."
(Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 01.10.2012
[Aktenzeichen: 1 St OLG Ss 211/12])
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Dokument-Nr. 19336
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