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Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 11.10.1999
- 2 Ss 250/99 -
Keine Schwarzfahrt bei Nichtmitführen einer übertragbaren Monatskarte
Keine Strafbarkeit wegen Erschleichens von Leistungen (§ 265 a StGB)
Vergisst ein Fahrgast seine Monatskarte mitzunehmen, verwirklicht er nicht den Straftatbestand des Erschleichens von Leistungen gemäß § 265 a StGB. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Monatskarte übertragbar ist oder nicht. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Fahrgast benutzte die öffentlichen Verkehrsmittel um von der Arbeit nach Hause zu fahren. Dabei kam es zu einer Fahrscheinkontrolle, in dessen Verlauf festgestellt wurde, dass der Fahrgast seine gültige übertragbare
Vermögensschaden lag nicht vor
Das Oberlandesgericht Koblenz entschied zu Gunsten des Fahrgastes. Eine
Bloße Nichtmitnahme des Fahrscheins begründet keine Schwarzfahrt
Sinn und Zweck der Pflicht zum Beisichführen des Fahrausweises sei die Beweiserleichterung, so das Oberlandesgericht weiter. Diese liege darin, dass der Fahrgast durch das Mitführen des Fahrausweises die Zahlung des Entgelts beweisen könne. Die bloße Nichteinhaltung der Mitnahmepflicht könne jedoch keine Straftat begründen.
Übertragbarkeit der Monatskarte unerheblich
Zudem sei es nach Ansicht des Oberlandesgerichts unerheblich, ob die
Erforderliche Absicht fehle
Schließlich führte das Oberlandesgericht noch aus, dass derjenige, der die Mitnahme der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.02.2013
Quelle: Oberlandesgericht Koblenz, ra-online (zt/NJW 2000, 86/rb)
- "Schwarzfahren" - Freiheitsstrafe auch bei Bagatelldelikten möglich
(Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 09.02.2006
[Aktenzeichen: 1 Ss 575/05]) - Erschleichen der Beförderungsleistung: "Schwarzfahren" ist auch ohne Kontrolle strafbar
(Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 16.01.2001
[Aktenzeichen: 2 Ss 365/00])
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 2000, Seite: 86 NJW 2000, 86
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Dokument-Nr. 15144
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