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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Erschleichen von Leistungen“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Eschwege, Urteil vom 12.11.2013
- 71 Cs - 9621 Js 14035/13 -

Schwarzfahrer: Tragen eines Zettels mit Aufschrift "Ich fahre umsonst" schließt Strafbarkeit wegen Erschleichens von Leistungen aus

Kein Erschleichens einer Beförderung bei Offenbarung der Zahlungs­unwillig­keit

Trägt ein Fahrgast deutlich sichtbar einen Zettel mit der Aufschrift "Ich fahre umsonst", offenbart er seine Zahlungs­unwillig­keit und macht sich daher nicht wegen Erschleichens von Leistungen gemäß § 265 a StGB strafbar. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Eschwege hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein Mann in der Zeit von Juli bis September 2012 dreimal dabei ertappt, wie er ohne gültigen Fahrausweis mit einem Zug der Cantus Verkehrsgesellschaft gefahren ist. In allen drei Fällen trug der Mann an seiner Kleidung deutlich sichtbar einen Zettel mit der Aufschrift "Ich fahre umsonst". Wegen der drei Schwarzfahrten erhielt der Mann im April 2013 einen Strafbefehl wegen des Erschleichens einer Beförderung durch ein Verkehrsmittel. Dagegen richtete sich sein Einspruch.Das Amtsgericht Eschwege entschied zu Gunsten des Angeklagten. Er habe sich nicht wegen des Erschleichens einer Beförderung... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 28.09.2015
- III-1 RVs 118/15 -

Fahren ohne Fahrschein bleibt auch bei Tragen einer Mütze mit Aufschrift "Ich fahre schwarz" strafbar

Verhalten des Reisenden erfüllt Straftatbestand der Beförderungs­erschleichung gemäß § 265 a

Das Oberlandesgericht Köln hat eine Entscheidung des Landgerichts Bonn bestätigt, wonach ein Fahrgast sich wegen Beförderungs­erschleichung auch dann strafbar macht, wenn er an seiner Mütze einen Zettel mit der sicht- und lesbaren Aufschrift "Ich fahre schwarz" angebracht hat.

Der Angeklagte des zugrunde liegenden Verfahrens hatte am 11. November 2011 in Köln den ICE Richtung Frank-furt/Main bestiegen und sich einen Sitzplatz gesucht, ohne über eine Fahrkarte zu verfügen; zuvor hatte er einen Zettel mit der Aufschrift "Ich fahre schwarz" in seine umgeklappte Wollmütze gesteckt, ohne sich beim Einsteigen oder bei der Sitzplatzsuche einem Mitarbeiter der Deutschen... Lesen Sie mehr

Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 21.02.1969
- RReg. 3a St 16/69 -

Gegenüber Personal offen geäußerte Inanspruchnahme einer Straßenbahn ohne Fahrkarte rechtfertigt keine Strafbarkeit wegen Erschleichens von Leistungen

Begriff des Erschleichens setzt gewisse Heimlichkeit voraus

Nimmt eine Person die Beförderung durch eine Straßenbahn in Anspruch und äußert er offen gegenüber dem Fahrpersonal, dass er über keine Fahrkarte verfügt, so macht er sich nicht wegen Erschleichens von Leistungen gemäß § 265 a StGB strafbar. Denn der Begriff "Erschleichen" setzt eine gewisse Heimlichkeit voraus. Dies geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 1967 protestiertem mehrere junge Leute gegen die Erhöhung der Straßenbahntarife. Dazu bestiegen sie unter anderem Straßenbahnen, um dort an die Fahrgäste Flugblätter zu verteilen. Zudem gaben sie gegenüber dem Fahrpersonal offen zu, dass sie über keine Fahrkarte verfügten. Gegen einen der Protestler wurde wegen fortgesetzter Beförderungserschleichung... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 08.01.2009
- 4 StR 117/08 -

Schwarzfahren: Erlangen von Beförderungs­leistungen durch unauffälliges Vorgehen genügt zur Strafbarkeit nach § 265 a StGB wegen Erschleichens von Leistungen

Überwindung von Schutzvorrichtungen oder Umgehung von Kontrollen nicht erforderlich

Wer ein öffentliches Verkehrsmittel benutzt und dabei den Eindruck erweckt, er besitze einen gültigen Fahrausweis, macht sich nach § 265 a StGB wegen Erschleichens von Leistungen strafbar. Ein Überwinden von Schutzvorrichtungen oder die Umgehung von Kontrollen ist nicht erforderlich. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall musste sich der Bundesgerichtshof mit der Frage beschäftigen, ob sich ein Schwarzfahrer bereits dadurch nach § 265 a StGB wegen Erschleichens von Leistungen strafbar macht, wenn er ein öffentliches Verkehrsmittel benutzt und dabei hofft nicht aufzufallen bzw. den Anschein erweckt er besitze einen gültigen Fahrausweis.... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 04.12.1980
- 1 Ss 232/80 -

Betreten eines Bahnsteigs ohne gültigen Fahrausweis nicht strafbar nach § 265 a StGB (Erschleichen von Leistungen)

Bahnsteig keine Einrichtung im Sinne des § 265 a StGB

Wer einen Bahnsteig ohne gültigen Fahrausweis betritt, macht sich nicht wegen Erschleichens von Leistungen gemäß § 265 a StGB strafbar. Denn ein Bahnsteig ist keine Einrichtung im Sinne der Vorschrift. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg hervor.

In dem zu Grunde liegenden Fall hat sich ein Mann trotz Hausverbots für sämtliche U-Bahnhöfe in Hamburg auf den Bahnsteigen der U-Bahnhöfe Hauptbahnhof-Süd und Stephanplatz aufgehalten. Er besaß keinen gültigen Fahrausweis, obwohl der Zutritt zu den Bahnanlagen nach den Beförderungsbedingungen des Verkehrsunternehmens nur mit einer Fahrkarte gestattet war. Das Amtsgericht verurteilte... Lesen Sie mehr

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Bayerisches Oberstes Landesgericht, Urteil vom 18.07.1985
- 5 St 112/85 -

Keine Strafbarkeit wegen Leistungserschleichung bei bloßer Nichtmitnahme einer entwerteten Tageskarte

Strafbarkeit setzt Nichtzahlung der Transportleistung voraus

Vergisst ein Fahrgast seine entwertete Tageskarte mitzunehmen, so macht er sich nicht wegen Erschleichens von Leistungen gemäß § 265 a StGB strafbar. Eine Strafbarkeit nach dieser Vorschrift setzt voraus, dass die Transportleistung nicht bezahlt wurde. Dies geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgericht hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Frau vergaß ihre am Vormittag gelöste und entwertete Tageskarte für eine Fahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln am Nachmittag mitzunehmen. Da sie während einer Fahrkartenkontrolle ihren Fahrausweis nicht vorzeigen konnte, wurde sie wegen Erschleichens von Leistungen gemäß § 265 a StGB angeklagt. Das Amtsgericht sprach sie vom Vorwurf... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 11.10.1999
- 2 Ss 250/99 -

Keine Schwarzfahrt bei Nichtmitführen einer übertragbaren Monatskarte

Keine Strafbarkeit wegen Erschleichens von Leistungen (§ 265 a StGB)

Vergisst ein Fahrgast seine Monatskarte mitzunehmen, verwirklicht er nicht den Straftatbestand des Erschleichens von Leistungen gemäß § 265 a StGB. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Monatskarte übertragbar ist oder nicht. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Fahrgast benutzte die öffentlichen Verkehrsmittel um von der Arbeit nach Hause zu fahren. Dabei kam es zu einer Fahrscheinkontrolle, in dessen Verlauf festgestellt wurde, dass der Fahrgast seine gültige übertragbare Monatskarte zu Hause vergessen hatte. Er wurde daher vom Amtsgericht wegen Erschleichens von Leistungen gemäß § 265 a StGB... Lesen Sie mehr

Kammergericht Berlin, Beschluss vom 15.06.2012
- (4) 121 Ss 113/12 (149/12) -

Kein Schwarzfahren bei bloßer Nichtmitnahme der Monatskarte

Strafbarkeit des Erschleichens von Leistungen (§ 265 StGB) nicht gegeben

Führt der Inhaber einer Monatskarte die Karte bei der Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel nicht mit, obwohl er sie bezahlt hat, so liegt keine Schwarzfahrt vor. Eine Strafbarkeit wegen Erschleichens von Leistungen (§ 265 StGB) ist nicht gegeben. Dies geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall fuhr ein Schüler ohne Mitnahme eines gültigen Fahrausweises mit der U-Bahn. Dabei wurde er erwischt. Er gab bei den Kontrolleuren an, dass er seine Schülermonatskarte für den Monat April verloren hatte. Dies sei ihm auf dem Weg zur U-Bahn aufgefallen. Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte ihn daraufhin wegen Erschleichens von Leistungen gemäß § 265 StGB... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 16.01.2001
- 2 Ss 365/00 -

Erschleichen der Beförderungsleistung: "Schwarzfahren" ist auch ohne Kontrolle strafbar

Zur Strafbarkeit des "Schwarzfahrens" iSd. § 265 a StGB

"Schwarzfahren" ist auch dann strafbar, wenn das Verkehrsmittel frei zugänglich ist und keine Kontrolleinrichtung umgangen wird. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden.

Die Richter des 2. Strafsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hatten sich in einem Revisionsverfahren mit der Frage zu beschäftigen, ob sich Benutzer der S-Bahnen des Rhein-Main-Verkehrsverbundes wegen Erschleichens einer Beförderungsleistung (§ 265 a StGB) strafbar machen, wenn sie vor Fahrtantritt keinen Fahrschein erwerben.Diese S-Bahnen können nämlich... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 20.07.2010
- 1 Ss 336/08 -

Ohne Ticket in Bus oder Bahn ist nicht unbedingt Schwarzfahren

OLG Frankfurt zu den Voraussetzungen der Strafbarkeit des Schwarzfahrens nach § 265 a StGB

Wer ohne Fahrkarte in Bus oder Bahn steigt, ist noch nicht automatisch ein "Schwarzfahrer" und gemäß § 265 a StGB (Beförderungserschleichung) strafbar. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden.

Im zugrunde liegende Fall hatte das Amtsgericht Frankfurt am Main einen Mann wegen Beförderungserschleichung in vier Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 65 Tagessätzen zu je 5,- Euro verurteilt. Das Landgericht Frankfurt am Main bestätigte in der Berufungsinstanz dieses Urteil.Der Mann wurde 2006 viermal in unterschiedlichen Straßenbahnen ohne gültigen Fahrausweis... Lesen Sie mehr