wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 09.02.2006
1 Ss 575/05 -

"Schwarzfahren" - Freiheitsstrafe auch bei Bagatelldelikten möglich

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat sich in einem Strafverfahren wegen so genannten Schwarzfahrens zu den Möglichkeiten und Grenzen der Verhängung von Freiheitsstrafe für Bagatelldelikte geäußert.

Im konkreten Fall fuhr die Angeklagte dreimal mit der Stuttgarter Straßenbahn ohne Fahrschein. Amts- und Landgericht hatten für jede dieser Schwarzfahrten mit einem Schaden von 1,65 € Einzelstrafen von 2 Monaten verhängt. Die Revision der Angeklagten hatte einen Teilerfolg. Das Oberlandesgericht beanstandete die Festsetzung von Freiheitsstrafe gegen die vielfach und teilweise einschlägig vorbestrafte Angeklagte nicht. Es sah jedoch in der Höhe der Strafen keinen gerechten Schuldausgleich mehr und damit auch eine Verletzung des Übermaßverbotes.

Der Senat hat klargestellt: Auch Straftaten mit besonders niedrigen Schäden können den Ausspruch einer Freiheitsstrafe nach sich ziehen. Im Rahmen der Strafzumessung müssen die Gerichte jedoch stets das verfassungsrechtliche Übermaßverbot beachten. Dieses schließt unverhältnismäßig hohe Strafen aus.

Den Auffassungen, die bei Bagatellstraftaten, etwa Diebstählen mit Schäden im Bereich weniger Euro, stets nur eine Geldstrafe für zulässig halten, ist der Senat nicht gefolgt. Denn ein solches schematisches Vorgehen sehen die Regelungen im Strafgesetzbuch nicht vor. Auch aus dem verfassungsrechtlichen Gebot schuldangemessenen Strafens ergibt sich nicht, dass Freiheitsstrafe erst ab einer bestimmten Schadenshöhe in Betracht kommt. Die Strafzumessung muss sich vielmehr am Einzelfall orientieren. Eine Gleichbehandlung von Ersttätern und vielfach vorbestraften oder bewährungsbrüchigen Tätern verbietet sich.

Der Senat hat daher für die drei Taten jeweils die gesetzliche Mindeststrafe von je einem Monat Freiheitsstrafe verhängt und das Verfahren zur Gesamtstrafenbildung (die der Senat hier nicht selbst vornehmen durfte) an das zuständige Amtsgericht zurück verwiesen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.03.2006
Quelle: ra-online, OLG Stuttgart

Aktuelle Urteile aus dem Strafrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 2096 Dokument-Nr. 2096

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss2096

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?